Nicht jeder Jagdscheininhaber kann einen Jagdhund halten und abführen. Aber jeder Jäger braucht zur Ausübung einer waidgerechten und gesetzeskonformen Jagd früher oder später einen brauchbaren Hund. Deshalb sollten unsere Hundeführer ihr gesamtes Risiko nicht alleine tragen, sondern mit der Solidarität ihrer Jagdkameraden rechnen können, zum Beispiel im Rahmen einer Gruppenversicherung.
Die Gothaer Versicherung bietet deshalb jetzt für die Kreisgruppen eine Unfallversicherung zur Absicherung von Jagdhunden auf Treib- Drück- und Gesellschaftsjagden. Die Mitglieder einer Kreisgruppe können nur geschlossden dem Gruppenvertrag beitreten.