Für wen ist die Versicherung?
Für alle Personen, die nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben möchten.
Was ist versichert?
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Jäger, Jagdpächter, Jagdherr bzw. Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?
Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt dann unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Der Leistungsumfang der Jagdhaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und daraus als Folge entstehende Vermögensschäden.
Zusätzlich ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers u.a. aus folgenden Nebenrisiken (evtl. gegen Mehrbeitrag) versicherbar:
• aus dem erlaubten Besitz bzw. Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen und Munition auch außerhalb der Jagd
• aus fahrlässiger Überschreitung von Rechten im Jagdschutz oder des Notwehrrechtes
• als Halter (auch Abrichter und Ausbilder) von Frettchen, Beizvögeln und Jagdgebrauchshunde
• aus der Teilnahme an Jagdhunde-Gebrauchsprüfung
• Auslandsschäden
• aus nichtgewerbsmäßigem Wiederladen
Gemeinsam mit der Gothaer Versicherung bieten wir Ihnen eine umfangreiche Jagd-Haftpflicht-Versicherung.